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D. Lehranstalten, deren Berechtigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse
von der Erfüllung besonders festgestellter Bedingungen abhängig ist.
I. Königreich Preußen. I II. Königreich Sachsen.
Rheinbrovinz. Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz.))
Die Gewerbeschule zu Saarbrücken.?)
Berlin, den 29. April 18987.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Eck.
Bekanutmachung.
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten veröffentlicht, welchen
provisorisch gestattet worden ist, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für
den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen.
Diese Anstalten dürfen solche Zeugnisse nur deujenigen ihrer Schüler ertheilen, welche
eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart
eines Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben.
Verzeichniß.
1. Königrei reußen. 4. die Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Dr. A.
Kö ich P 4. die Leh d Erzieh Anstalt des Dr.
Ko rüher Schenck-Garnier) zu Fried-
1. Das Knaben-Institul des Dr. Küntler (früher sarche "on Hmnonng er) zu ð
Privat-Erziehungs-Anstalt von Dr. Künl- 5. das Erziehungs-Institut von Karl Harrach zu
ler und L#r. Burkart) zu Biebrich, St. Goarshausen,
1)2. die Handelsschule des Dr. Wahl zu Erfurt, 16. die latholische Knaben-Unterrichts= und Er-
13. das Erziehungs-Institut von W. Brötz (srüher ziehungs Anstalt von Gerhard Loben zu
Ruoff-Hassel) zu Frankfurt a. Main, D Kemperhof bei Coblenz,
) Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Besähigengszengnisse ausstellen, welche nach Absolvirung der
uan sW- Klasse die Reife für die Fachklasse erworben haber
Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler Desählunngssengnifs zu ertheilen, welche in einer von
einem 7ele an Kommissar abgehaltenen Schlußprüfung dargethan haben, daß sie den ersten (1/ährigen) und
zweiten (ljährigen) Kursfus der Anstalt durchgemacht und sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben.
4) Die mit einem 4 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
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