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17) Zwischen die nach der Tarifnummer 31, Gesellschaftsverträge ꝛc. stehen—
den Allegate: Gewerbeanlagen u. s. w. und — Gewerbesachen u. s. w. wird das
weitere Allegat eingeschaltet:
„Gewerbelegitimationskarten s. Handlungsreisende.“
18) In der Tarifnummer 33, Handelsregister u. s. w., hat die Ziffer 1 zu lauten:
1) für die Einträge und Löschungen. 2 50 J%
19) Nach der Tarifnummer 33, Handelsregister u. s. w., wird als neue Tarif-
nummer eingeschaltet:
Nr. 33 A. Handlungsreisende:
für die Ausstellung einer Legitimationskarte oder einer Gewerbelegitimationskarte
für inländische und ausländische Handlungsreisende (§. 14 a Abs. 1 der Reichsge-
werbeordnung, Ziff. 17 des Schlußprotokolls zum Zollvereinsvertrag vom S. Juli
1867, Reg. Blatt S. 171, vergl. mit §. 44 a Abs. 6 der Neichsgewerbeordnung,
II der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1883, Reg. Blatt S. 222) 5 /
20) Nach der Tarifnummer 33 A (oben Ziffer 19) wird die weitere neue Tarif-
nummer eingeschaltet:
Nr. 33 B. Hegezeit des Wildes:
für die Dispensation von den bestehenden Vorschriften auf Grund des §. 1 letzter
Absatz der K. Verordnung vom 30. Juli 1886 (Reg. Blatt S. 315) 1—20 4
Anmerkung.
Ein Ausatz der Sportel findet nicht statt, wenn die Dispensation von Einhaltung
der Hegezeit erteilt wird für Wild, welches in Thiergärten oder in eingezäunten
oder sonst gehörig abgeschlossenen Grundstücken gehalten wird.
21) Nach der Tarifnummer 33B (oben Ziff. 20) wird weiter die neue Tarif-
nummer eingeschaltet:
Nr. 33 C. Hufbeschlaggewerbe:
für die im Dispensationswege erfolgte Zulassung zum Hufbeschlaggewerbe ohne Prü-
fungsnachweis (Art. 2 des Gesetzes vom 28. April 1885, Reg. Blatt S. 79) 5 30 1
s. auch Prüfungen, Tarifnummer 56 II. 5.