174
Nichtexemten, für welche nicht eine besondere Sportel angeordnet ist (zu vergl.
Notariatssporteltarif: Abfertigungsverträge, Annahme an Kindesstatt, Ein—
kindschaftsverträge, Eheverträge) ...... ·.3—--1000»«:
41) Die Tarifnummer 86, Vögel, erhält folgende Fassung:
Nr. 86, Bögel:
für die Ermächtigung zum Fangen und Erlegen der nicht jagdbaren weder
unbedingt geschützten noch schädlichen — Vögel innerhalb bestimmter Zeit
G. 3 Abs. 2 und 3 der K. Verordnung vom 16. August 1878, Reg. Blatt
S. 205) und für die Dispeusation auf Grund des §. 7 der eben angeführten
6. Verordnungg . 1. 20
42) Nach Tarifnummer 86, Vögel, wird als neue Tarifnummer eingeschaltet:
Nr. 86 A. Wanderauktionen:
1) für die ausnahmsweise Zulassung (§. 56 der suichspewerbtorden 1•.25 %
2) bei der Abweisung eines Gesuchss .. . 1 5.
43) Ferner wird nach Tarifnummer 86 A (oben Ziff. 42) eingeschaltet die neue
Tarifnummer:
Nr. 86 B. Wandergewerbescheine (Reich'pewerbeordumg S. 55 ff.):
1) für die Ausstelluung 1.3 1
2) für die Ausdehnung eines Wondergewerbescheins auf einen andern Verwal-
tungsbezirk nach Maßgabe der Reichsgewerbeordnung §. 60 Abs. 2 beziehungs-
weise §. 56 d vergl. mit II. A. 6 der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1882
(Reg. Blatt S. 222) 1 %
3) für die Erlaubniß zur Mitführung anderer Personen bein Gewerbebetriet
im Umherziehen (§. 62 der Reichsgewerbeordnung) für jede Person 0,001
4) für die Genehmigung eines Druckschriftenverzeichnisses (§. 36 Abs. 4 der
Reichsgewerbeordnung) undebenso bei Bersagungder Genehmigung 0,50. 3 /%
5) für die Erlaubniß zum Gewerbebetrieb im Sinne des §. 42b der Reichs-
gewerbeordnung 1 3
Die Stenerpflicht nach Maßgabe des Neeisegesetes 8. 5 und des Steuer-
gesetzes vom 28. April 1873 Art. 99 und 100 besteht daneben.