Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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Sporteltarif. 
Abschriftgebühr s. Schreibgebühr. 
Abweisung von Beschwerden und Gesuchen s. Beschwerden und die einzelnen Gegen- 
stände der Gesuche. 
Nr. 1. Adelsmatrikel: 
1) für den erstmaligen Eintrag einer Familie in die Personalmatrikel des standes- 
herrlichen oder ritterschaftlicen Adells ·10 bis 100 4# 
2) für die Einträge in diese Matrikel zum Zweck der Ergänzung derselben nichts, 
3) für die Eintragung eines Guts, welchem die rechtliche Eigenschaft eines Nitter- 
guts zukommt, in die Realmatrikel des ritterschaftlichen Adels 1000 bis 5000 / 
4) für die Löschung des Eintrags eines Guts in einer der beiden Realmatrikeln des 
standesherrlichen oder ritterschaftlichen Adels .. . . 50 bis 500 M. 
5) für sonstige Einträge in die Realmatrikeln . . . . . Z bis 50 M 
6) für Beurkundungen auf Grund der Adelsmatrikeln oder sonstiger Urkunden 
2 bis 100 MA. 
7) bei sonstigen Endbescheiden, welche in den vorgenannten Angelegenheiten ergehen, 
die Hälfte der betreffenden Sportel, mindestens 2 4# 
Anmerkungen: 
a) unter den vorbemerkten Eintragungen und Vormerkungen sind die Immatri- 
kulationen nach den jeweils bei der K. Kommission für die Adelsmatrikel be- 
stehenden Einrichtungen zu verstehen; 
Id die Entrichtung der Sporteln liegt bei den Einträgen und Vormerkungen Ziff. 3, 
4 und 5 den Inhabern der betreffenden Güter, in den Fällen Ziff. 1, 6 und 7, 
denjenigen ob, welche die amtliche Thätigkeit veranlaßt haben. 
Aktiengesellschaften s. Gesellschaftsverträge. 
Allmandvertheilungen s. Gemeindegrundeigenthum. 
Nr. 2. Anlagen, gewerbliche, welche einer besonderen Genehmigungbedürfen (Neichs- 
gewerbeordnung §. 16 ff.): 
1) für die Ertheilung der Genehmigung (NReichsgewerbeordnung §§. 16—23) 
5 bis 150 J+#
	        
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