I. Europa. 863 69. Sankt Gallen.
69. Sankt Gallen (Verfassung vom 17. Noveinber 1861) hat das Referendum eingeführt (1875).
70. Schaffhausen (Verfassung vom 24. März 1876) hat seit 1876 das Referendum und die
Volksinitiative eingeführt.
71. Schwyz (Verfassung vom 11. Juni 1876) hat eine repräsentativ-demokratische Organisation.
72. Solothurn (Verfassung vom 23. Oktober 1887) hat das obligatorische Referendum
und die Volksinitiative eingeführt.
78. Tessin (Verfassung vom 23. Juni 1830) hat das Referendum seit 1883 eingeführt.
74. Thurgau (Verfassung vom 27. Januar 1869) ist eine repräsentative Demokratie.
75. Unterwalden nid dem Wald (Verfassung vom 2. April 1877) ist rein demokratisch organisiert.
76. Unterwalden ob dem Wald (Verfassung vom 27. Oktober 1867) hat eine rein demokratische
Organisation.
77. Url (Verfassung vom 6. Mai 1888) hat eine rein demokratische Organisation.
78. Waadt (Verfassung vom 1. März 1885).
79. Wallis (Verfassung vom 27. November 1875) hat das Referendum eingeführt.
80. Zug (Verfassung vom 14. Dezember 1873) hat eine repräsentativ-demokratische Organisation.
81. Zürich (Verfassung vom 18. April 1869) ist eine repräsentative Demokratie. Im Kantonsrate
kommt seit 1896 ein Mitglied auf 1500 Bürger (vordem: Einwohner).
82. Serbien.
Von Herrn Georg GRABKOWSKI in Berlin.
I. Die in Folgendem wiedergegebene Verfassung des serbischen Königreiches, das bis 1835
überhaupt kein Staatsgrundgesetz besessen hat, gehört in ihrer Anlage zu den besten Konstitutionen
des Völkerverbandes. Die erste Verfassung ist die vom Staatsrat 1835 geschaffene, die schon
1838 aufgehoben wurde. Die Neuerungen von 1838 und 1869, die ihren Ursprung gewaltigen politischen
Ereignissen verdanken, wurden 1888 durch ein auf vollständig neuen Grundsätzen aufgebautes
Werk beseitigt. Dieser Umstand bewahrte dasselbe nicht vor dem Geschick, 1895 durch
AlexanderI, mit der alten Verfassung von 1869 vertauscht zu werden.
Verfassung vom 6. April 1901.
I. Regierung, Staatsreligion und Staatsgebiet.
Art. 1. Das Königreich Serbien ist eine erbliche und konstitutionelle Monarchie
mit einer Volksvertretung.
Art. 2. Das Wappen des Königreichs Serbien ist der weiße Doppeladler mit der
Königskrone auf rotem Grunde.