Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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Bekanntmachung. 
Der vormals Dr. Günther'schen Privatlehranstalt unter Leitung des Pastors D. A. 
Skerl zu Braunschweig ist für die Prüfungstermine Michaelis 1887 und Ostern 1888 
provisorisch gestattet worden, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den 
einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen ihrer Schüler zu ertheilen, welche eine auf 
Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines 
Regierungskommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben. 
Berlin, den 13. September 1887. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Bosse. 
ekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Befugnisse der Aichämter. 
Vom 23. September 1887. 
Die Befugnisse des Aichamts Eßlingen sind auf die Aichung von Flüssigkeitsmaßen 
aus Glas, Meßwerkzeugen für Flüssigkeiten und Meßflaschen ausgedehnt worden. 
Stuttgart, den 23. September 1887. 
Schmid. 
ekanntmachung des Ministeriums des Innorn, betreffend die Aichämter. 
Vom 23. September 1887. 
Der Gemeinde Schönthal, Oberamts Künzelsau, ist die Genehmigung zur Errichtung 
eines Faßaichamts ertheilt worden. 
Stuttgart, den 23. September 1887. 
Schmid. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die statistischen Uebersichten und Rechnunggabschlüse der Krankenkassen. 
Vom 29. September 1887. 
Die in Nr. 28 des Centralblatts für das Deutsche Reich Seite 187 fg. enthaltene 
Bekanntmachung des Neichskanzlers vom 7. Juli d. Is. in obenbezeichnetem Betreff wird 
durch den nachfolgenden Abdruck zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Unberührt durch
	        
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