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Formular I.
Aebersicht
über die
Mitglieder, die Krankheits= und Sterbefälle 2c. für das Jahr
Kassen, welche nicht das ganze Jahr in Thätigkeit waren, für den Zeitraum vom bis .)
Zahl der Mitglieder )
am männliche. weibliche. 2.Erkrankungsfälleh) im Laufedes Jahres der
1. Jannar (Jahresanfang) männlichen Mitglieder
1. Februar .
1.März. ... weiblichen
1.A.pkil.
1. Mai .. 3. Krankheitstage b) im Laufe des Jahres der
1. Juni . . s .. » ·»
1 d männlichen Mitglieder
I. August · weiblichen
1. September .
1. Oltober · 4.Sterbcfålle.(«)JmLaufedchahrcsgcsiorbene
1. November .
1. Dezember ... männliche Mitglieder
1. Januar (Anfang des fol- *-1
genden Jahres) weibliche
v
Es ist die Zahl derjenigen Mitglieder anzugeben, welche nach Answeis des Mitgliederverzeichnisses zu den angegebenen
Zeitpunkten vorhanden war.
Als erste Zahl „1. Jannar (Jahresaufang)“ ist die letzte Zahl „1. Jannar (Anfang des folgenden Jahres)“
der vorjährigen Uebersicht einzutragen. », . .
Bei der Gemeindekrankenversicherung genügt die Angabe der Mitgliederzahl am 1. Jannar, 1. April, 1. Juli,
1. Oktober und 1. Jannar (Anfang des folgenden Jahres).
„#.) Als Erkrankungsfälle und Krankheitstage sind nur diejenigen zu zählen, für welche Krankengeld oder Verpflegungs-
kosten an Krankenhäuser oder Ersatzleistungen an Dritte für gewährte Krankennnterstützungen gezahlt worden (Ziffer
3, 6, 7 unter „b. Ausgaben“ des Formulars II). — Als Erkrankungsfälle sind nur die im Laufe des Jahres ein-
getretenen zu zählen, ältere, noch andauernde Erkrankungen kommen dabei nicht in Rechnung; als Krankheitstage
dagegen sind zu zählen alle in das Jahr fallende, auch die aus vorjährigen Erkrankungsfällen herrührenden. Wenn
ein Mitglied mehrmals erkrankt, wird jeder Erkrankungsfall besonders gezählt. Ein regelmäßig verlaufendes Wochen-
belt zählt nicht als Krankheit.
ac) Für die Gemeindekrankenversicherung fallen diese Angaben fort.