Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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Berichtigung. 
In Nro. 34 des Regierungsblatts von 1887 ist in der Verfügung des Justizministeriums 
vom 23. September 1887, betreffend die Gebühren für die bei Führung des Handelsregisters 
vorkommenden Geschäfte und für darauf bezügliche Beglaubigungen, auf S. 385 Ziffer 5 Zeile 4 
die Klammer hinter den Worten „Sporteltarif Nr. 67“ zu streichen und ist dieselbe dagegen 
auf Zeile 6 daselbst am Schluß des Absatzes hinter dem Wort „Sportelgesetzes“ einzusetzen, so- 
dann ist auf S. 387 F. 35 Zeile 4 statt „Urkunden“ zu lesen „Urkunde“ und ist ferner in X. 35 
auf Zeile 5 vor dem Wort „ferner“ das Wort „wird“ einzuschalten. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele.)
	        
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