Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend ein neues Verzeichniß der in 
Preußen auf Grund des Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit vom 
3. Juli 1883 (Reichsgesetzblatt S. 149) gebildeten Weinbaubezirke. 53. 
Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Ver- 
kehrsanstalten, des Innern und der Finanzen. Bekanntmachung, betreffend die 
Ausfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge. 62. 
Februar. 
. Finanzminisierium. Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe neuer Reichsstempelmarken 
und gestempelter Schlußnotenformulare. 63. 
. Justizministerium. Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu dem Reichs- 
gesetz vom 30. November 1874 über Markenschutz. 57. 
Ebendasselbe. Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu dem Reichsgesetz 
vom 11. Januar 1876 über das Urheberrecht an Mustern und Modellen. 60. 
. Eben dasselbe. Bekanntmachung, betreffend die Unzulässigkeit der Pfändung von Fahrbetriebs- 
mitteln Kaiserlich österreichischer Eisenbahnen. 65. 
Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der juristischen 
Persönlichkeit an die Konfirmandenanstalt Martinshaus in Altshausen, Oberamts Saulgau. 66. 
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März. 
. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Umlage zur Bestreitung der Ent- 
schädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtete oder vor Ausführung dieser Anordnung ge- 
sallene Thiere sowie zur Bestreitung der Entschädigung für an Milzbrand gefallene Thiere. 67. 
Ebendasselbe. Verfügung, betreffend die Gewinnung von Kuhpockenlymphe für die Schutz- 
pockenimpfung. 83. 
. Ministerien des Innern, des Kriegswesens und der Finanzen. Verfügung, 
betreffend die Vollziehung derjenigen Bestimmungen der Dienstvorschrift über Marschgebührnisse 
vom 22. Februar 1887, welche sich auf die Verpflichtungen der Gemeinden beziehen. 68. 
Finanzministerium. Verfügung, betreffend die Steuererhebung vom 1. April 1887 an. 84. 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Verfügung, betreffend die Be- 
kanntgebung des auf Arztgebühren und Arzneien bezüglichen §. 32 der Dienstvorschrift über Marsch 
gebührnisse vom 22. Februar 1887. 89. 
Gesetz, betreffend die Forterhebung von örtlichen Verbrauchsabgaben durch die Gemeinden. 85. 
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung mehrerer Gemeinden zur, Fortsetzung 
der Erhebung örtlicher Verbrauchsabgaben. 86. 
Gesess, betreffend die vorläufige Verlängerung der Wirksamkeit des Allgemeinen Sportelgesetzes 
vom 24. März 1881. 91.
	        
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