Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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Maschinenfach s. Prüfungen. 
Medizinalwesen. Gewinnung von Kuhpockenlymphe für die Schutzpockenimpfung. Verfügung 
des Ministeriums des Innern vom 12. März 1887. 83. 
Abänderung der Vorschriften über die ärztliche Prüfung. Bekanntmachung des Ministeriums 
des Innern vom 17. Mai 1887. 142. 
Ertheilung von Unterricht in der Impftechnik. Verfügung der Ministerien des Innern und 
des Kirchen= und Schulwesens vom 4. Juni 1887. 148. 
Zulassung von in der Nähe der württembergischen Grenze wohnhaften einem andern deut- 
schen Bundesstaat angehörigen Hebammen zur Ausübung ihrer Berufsthätigkeit in Würt- 
temberg. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 19. August 1887. 325. 
Einführung einer neuen Arzneitaxe. Bekanntmachung des Medizinalkollegiums vom 24. De- 
zember 1887. 513. 
Militärpersonen. Erhebung von Pensionen, Pensionszuschüssen, Wittwen= und Waisengeldern, 
Medaillengehalten, ständigen Beihülfen und Unterstützungen Seitens der Militärpersonen 
(Offiziere, Aerzte, Beamte, Soldaten vom Feldwebel 2c. abwärts) und Seitens der Hinter- 
bliebenen derselben. Bekanntmachung des Kriegsministeriums vom 15. November 1887. 459. 
Militärwesen. Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen für das Jahr 1887. Be- 
kanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 31. Dezember 1886. 14. 
Anordnungen hinsichtlich der periodischen Vormusterungen des Pferdebestandes und Be- 
schaffung der Mobilmachungspferde im Königreich Württemberg. (Pferdeaushebungsregle- 
ment). Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 16. Jannar 
1887. 19. 
Vollziehung derjenigen Bestimmungen der Dienstvorschrift über Marschgebührnisse vom 
22. Februar 1887, welche sich auf die Verpflichtungen der Gemeinden beziehen. Verfügung 
der Ministerien des Innern, des Kriegswesens und der Finanzen vom 13. März 1887. 68. 
Bekanntgebung des auf Arztgebühren und Arzneien bezüglichen §. 32 der Dienstvorschrift 
über Marschgebührnisse vom 22 Februar 1887. Verfügung der Ministerien des Innern 
und des Kriegswesens vom 21. März 1887. 89. 
Aenderungen der Landwehrbezirkseintheilung für das Deutsche Reich. Bekanntmachung der 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 4. Juli 1887. 307. 
Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 12. August 1887, be- 
treffend die Dienstvorschrift über Marschgebührnisse bei Einberufungen zum Dienst und 
bei Entlassungen vom 22. Februar 1887. 323. 
Bekanntmachung von Abänderungen der Wehrordnung vom 28. September 1875. Ver- 
sügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 2. Dezember 1887. 489. 
Verzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, 
s. Einjährig-freiwilliger Militärdienst.
	        
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