Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

3. 
Regierungsblatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ansgegeben Stuttgart Montag den 16. Jannar 1888. 
  
Inhalt. 
Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der Ständeversammlung. Vom 6. Januar 1888. — Ver- 
ügung des Ministeriuns des Innern, betreffend den Transport von Vieh nach den Nordsechäfen. Vom 9. Jannar 
1888.— Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Befugnisse der Aichämter. Vom 9. Jannar 1888. 
  
Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der Ständeversammlung. 
Vom 6. Jannar 1888. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir den Wiederzusammentritt 
der vertagten Ständeversammlung auf 
Donnerstag den 26. Januar dieses Jahres 
bestimmt. 
Wir befehlen demnach, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage 
zur Eröffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt= und Residenzstadt Stuttgart wieder 
versammeln. 
Gegeben Florenz, den 6. Januar 1888. 
Karl. 
Mittnacht. Reuner. Faber. Steinheil. Sarwey. Schmid.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.