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Bekanntmachung des Ministerinms des Kirchen- und Schulwesens,
betreffend die Gleichstellung der technischen Hochschulen Württembergs und Sachsens im Sinne der
gegenseitigen Zulassung ihrer Stndierenden zu den Staatsprüfungen
im Bau- und Maschinenfache. Vom 29. März 1888.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. Dezember 1887, betreffend
die Gleichstellung der technischen Hochschulen Württembergs und Preußens im Sinne der
gegenseitigen Zulassung ihrer Studierenden zu den Staatsprüfungen im Bau= und
Maschinenfache (Reg. Blatt S. 499), wird, im Einverständnisse mit den Ministerien der
auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des Innern und der
Finanzen, zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, nach den mit der K. Sachsischen
Regierung gepflogenen Verhandlungen, das Studium auf den technischen Hochschulen in
den beiderseitigen Staaten als gleichstehend gegenseitig anerkannt ist.
Stuttgart, den 29. März 1888.
Sarwey.
gekanntmachung der Kreisregierung Ellwangen.
betreffend die Kostrennung der Theilgemeinden Eichelshof und Spitzenhof von dem Gesammtgemeinde-
verband Muthof, Gberamts Künzelsan, und deren Zutheilung zu der Gesammtgemeinde
Schönthal, Oberamts Künzelsau. Vom 11. April 1888.
Durch Entschließung der unterzeichneten Stelle vom 7. Jannar 1887 ist die Los-
trennung der Theilgemeinden Eichelshof und Spitzenhof von dem Gesammtgemeindeverband
Muthof, Oberamts Künzelsau, und ihre Zutheilung zu der Gesammtgemeinde Schönthal,
Oberamts Künzelsau, genehmigt worden, was hiedurch mit dem Anfügen bekannt gemacht
wird, daß diese Organisationsänderung am 1. April d. Is. in Wirkung getreten ist.
Ellwangen, den 11. April 1888.
K. Kreisregierung
Lamparter.
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Gedruckt bei G. Hasselbrint (Chr. Scheufel.t)