Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

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Bekanntmachung des Ministerinms des Kirchen- und Schulwesens, 
betreffend die Gleichstellung der technischen Hochschulen Württembergs und Sachsens im Sinne der 
gegenseitigen Zulassung ihrer Stndierenden zu den Staatsprüfungen 
im Bau- und Maschinenfache. Vom 29. März 1888. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. Dezember 1887, betreffend 
die Gleichstellung der technischen Hochschulen Württembergs und Preußens im Sinne der 
gegenseitigen Zulassung ihrer Studierenden zu den Staatsprüfungen im Bau= und 
Maschinenfache (Reg. Blatt S. 499), wird, im Einverständnisse mit den Ministerien der 
auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des Innern und der 
Finanzen, zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, nach den mit der K. Sachsischen 
Regierung gepflogenen Verhandlungen, das Studium auf den technischen Hochschulen in 
den beiderseitigen Staaten als gleichstehend gegenseitig anerkannt ist. 
Stuttgart, den 29. März 1888. 
Sarwey. 
gekanntmachung der Kreisregierung Ellwangen. 
betreffend die Kostrennung der Theilgemeinden Eichelshof und Spitzenhof von dem Gesammtgemeinde- 
verband Muthof, Gberamts Künzelsan, und deren Zutheilung zu der Gesammtgemeinde 
Schönthal, Oberamts Künzelsau. Vom 11. April 1888. 
Durch Entschließung der unterzeichneten Stelle vom 7. Jannar 1887 ist die Los- 
trennung der Theilgemeinden Eichelshof und Spitzenhof von dem Gesammtgemeindeverband 
Muthof, Oberamts Künzelsau, und ihre Zutheilung zu der Gesammtgemeinde Schönthal, 
Oberamts Künzelsau, genehmigt worden, was hiedurch mit dem Anfügen bekannt gemacht 
wird, daß diese Organisationsänderung am 1. April d. Is. in Wirkung getreten ist. 
Ellwangen, den 11. April 1888. 
K. Kreisregierung 
Lamparter. 
.**.— 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrint (Chr. Scheufel.t)
	        
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