Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

161 
15. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 26. April 1888. 
  
Inhalt. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, Wgesin das Formular für die Anzeigen von Unfällen in land- 
und forstwirthschaftlichen Betrieben. Vom 12. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Verleihung der juristischen noruemnis 1#5 an den Württembergischen Kunstverein in Stuttgart. 
Vom 14. April 1888. 
  
ekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend das Formular für dir Anzeigen von Unfällen in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben. 
Vom 12. April 1888. 
Die nachstehende Bekanntmachung des Reichs-Versicherungsamts vom 23. März d. J., 
betreffend das Formular für die nach dem landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetz 
zu erstattenden Anzeigen (Amtliche Nachrichten des Reichs-Versicherungsamts IV S. 199), 
wird hiemit unter dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit Erlaß des 
Ministeriums des Innern vom 24. September 1885 (Amtsblatt S. 266) den sämmtlichen 
Ortspolizeibehörden Muster der Formulare für die Unfallanzeigen zugefertigt worden 
sind, und daß die Betheiligten von den Ortsvorstehern solche Formulare gegen Ersatz 
der Anschaffungskosten erhalten oder doch jedenfalls die Bezugsquelle für dieselben 
erfahren können. 
Stuttgart, den 12. April 1888. 
Schmid.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.