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Bemerkung.
Das Formular I. kommt für alle Impfungen zur Anwendung, durch welche der
gesetzlichen Pflicht genügt ist, und zwar sowohl bei der ersten Impfung (§. 1, Ziff. 1
des Impfges.), als bei der späteren Impfung (Wiederimpfung, S. 1, Ziff. 2 des
Impfgesetzes).
Im Uebrigen ist zu unterscheiden:
1. war die Impfung bei dem ersten oder zweiten Male erfolgreich, so ist zwischen
den Worten „zum Male“ das Wort „ersten“ oder „zweiten“ und
zwischen den Worten „Mall Erfolg“ das Wort „mit“ einzuschalten;
2. ist die Impfung zum dritten Male (F. 3 des Impfges.) wiederholt worden,
so ist zwischen den Worten zumm Male“ das Wort „dritten“, und
zwischen den Worten „Malll Erfolg“, je nachdem die Impfung erfolgreich
oder erfolglos war, das Wort „mit“ oder das Wort „ohne“ einzuschalten.