Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

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Vom zehnten bis zwölften Tage beginnen die Pocken zu einem Schorfe einzutrocknen, 
der nach drei bis vier Wochen von selbst abfällt. 
Die Entnahme der Lymphe zum Zwecke weiterer Impfung ist schmerzlos und bringt 
dem Kinde keinen Nachtheil. 
Wird sie unterlassen, so pflegen sich die Pocken von selbst zu öffnen. 
8. 9. 
Bei regelmäßigem Verlaufe der Impfpocken ist ein Verband überflüssig, falls aber 
in der nächsten Umgebung derselben eine starke, breite Röthe entstehen sollte, oder wenn 
die Pocken sich öffnen, so umwickelt man den Oberarm mit einem in Baumöl getauchten 
oder noch besser mit Vaseline bestrichenen kleinen Leinwandläppchen. 
Bei jeder erheblichen, nach der Impfung entstehenden Erkrankung ist ein Arzt zu- 
zuziehen. 
* S. 10. 
An einem im Impftermine bekannt zu gebenden Tage erscheinen die Impflinge zur 
Nachschau. Dieselben erhalten, wenn die Impfung Erfolg hatte, an diesem Tage den 
Impfschein. Der letztere ist sorgfältig zu verwahren. 
S. 11. 
Kann ein Kind am Tage der Nachschau wegen erheblicher Erkrankung, oder weil 
in dem Hause eine ansteckende Krankheit herrscht (§. 1), nicht in das Impflokal gebracht 
werden, so haben die Eltern oder deren Vertreter dieses spätestens am Terminstage dem 
Impfarzte anzuzeigen.
	        
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