Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

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Anlage D. 
Anweisung 
zur Gewinnung, Aufbewahrung und Versendung von Thierlymphe. 
I. Auswahl und Untersuchung der Impfthiere. 
S. 1. 
Zur Gewinnung von Thierlymphe sind ausschließlich solche Thiere zu wählen, deren 
Gesundheitszustand nach dem der Abimpfung folgenden Schlachten durch Besichtigung der 
inneren Organe festgestellt werden kann. 
S. 2. 
In der Regel sind Kälber zu benutzen. Nur in dem Falle, daß geeignete Kälber 
nicht beschafft werden können, dürfen ältere Rinder verwendet werden. 
Die Kälber müssen ein Alter von mindestens drei Wochen und einen von Eiterung 
und Entzündung freien Nabel haben. Kälber im Alter von fünf Wochen und darüber 
sind den jüngeren vorzuziehen. 
S. 3. 
Vor dem Impfen sind die Thiere von einem Thierarzte auf ihren Gesundheits- 
zustand zu unterfuhen Nur solche Thiere, welche durchaus gesund befunden werden, 
sind zu benutzen. Die hiernach geeignet befundenen Thiere sind alsbald nach der Unter- 
suchung mit der Nummer des Tagebuchs (§. 31 a) zu versehen. 
8. 4. 
Beim Impfen sowohl, wie bei der Abnahme des Impfstoffes ist die Körperwärme 
des Impfthieres festzustellen. Beträgt dieselbe über 41 °C., oder sind sonst Krankheits- 
erscheinungen (mit Ausnahme von leichten Verdauungsstörungen) vorhanden, so ist das 
Thier von der Benutzung auszuschließen. 
* — 
S§. 5. 
Nach der Abnahme des Impfstoffes sind die Thiere zu schlachten und wiederum 
von einem Thierarzte zu untersuchen. Diese Untersuchung hat sich insbesondere auf den 
Nabel und die Nabelgefäße, das Bauch= und Brustfell, die Lunge, die Leber und die 
Milz zu erstrecken.
	        
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