Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

243 
19. 
Regierungsblatt 
Königreich Württemberg. 
- 
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 30. Mai 18889 
  
Inhalt. 
Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, betreffend 
die Konzessionsertheilung zum Bau und Betrieb einer Dampfstraßenbahn von Degerloch nach Hohenheim. Vom 
24. Mai 1888. 
  
tekanntmachung 
des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, 
betreffend die flonzessionsertheilung zum Bau und Betrieb einer Dampfstraßenbahn 
von Degerloch nach Hohenheim. 
Vom 24. Mai 1888. 
Nachdem zu Folge Höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 
19. Mai 1888 der Filderbahngesellschaft in Stuttgart auf Grund des Art. 6 des Gesetzes 
vom 18. April 1843, betreffend den Bau von Eisenbahnen, die Konzession zum Bau und 
Betrieb einer an die Zahnradbahn Stuttgart—Degerloch anschließenden Dampfstraßenbahn 
für den öffentlichen Personen= und Güterverkehr zwischen Degerloch und dem K. land- 
wirthschaftlichen Institute Hohenheim über Möhringen ertheilt worden ist, so wird die 
Konzessionsurkunde nachstehend zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 24. Mai 1888. 
Mittnacht.
	        
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