282
D. Lehranstalten, deren Berechtigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse
von der Erfüllung besonders festgestellter Bedingungen abhängig ist.
I. Königreich Preußen. II. Königreich Sachsen.
Rheinprovinz. Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz.3)
Die Gewerbeschule zu Saarbrücken.)
Berlin, den 6. Juni 1888.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Eck.
Bekanntmachung.
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten veröffentlicht, welchen
provisorisch gestattet worden ist, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für
den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen.
Diese Anstalten dürfen solche Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche
eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart
eines Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben.
Verzeichniß.
. I1·3.dieLehr-UndErziehungSsAnstaltdesDk.A.
LKomäarnchPrmßem I Koch (früher Schenck-Garnier) zu Fried-
1. Das Knaben-Institut des Dr. Künkler (rüher richsdorf bei Homburg,
Privat-Erziehungs-Anstalt von Dr. Künk. 14 das Shieumgs Iosiut von Karl Harrach zu
e# „ 1r - -
ler und br. - zu Biebrich, “ | 15. die katholische Knaben-Unterrichts-- und Er-
102• ..Erziehungs-Institut von W. Bröt (früher ziehungs Anstalt von Gerhard Loben zu
zssehasse zu Frankfurt a. Main, Kemperhof bei Coblenz,
Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schliler Befähigungszeugnisse ausstellen, welche nach Absolvirung der
ersien t Klasse die Reife für die Fachklasse erworben haben
Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler Desahlgemnhgzeugni mge zu ertheilen, welche in einer von
einem nensreung Kommissar abgehaltenen Schlußprlifung dargethan haben, daß sie den ersten (1½ jährigen) und
zweiten (1jährigen) Kursfus der Anstalt durchgemacht und sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben.
4) Die mit einem 4 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.