Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

349 
M 35. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Sonntag den 18. November 1888. 
Inhalt. 
Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der Ständeversammlung. Vom 3./4. November 1888. 
  
Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der Ständeversammlung. 
Vom 3./4. November 1888. 
Karl, oon Gottes Gnaden König von Mürttemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir den Wiederzusammentritt 
der vertagten Ständeversammlung auf 
Dienstag den 20. November dieses Jahres 
bestimmt. 
Wir befehlen demnach, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage 
zur Eröffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt= und Residenzstadt Stuttgart wieder 
versammeln. 
Gegeben Nizza, den 3./1. November 1888. 
Karl. 
Mittnacht. Renner. Faber. Steinheil. Sarwey. Schmid. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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