Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

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Februar. 
8. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeord- 
netenwahl für den Oberamtsbezirk Rottenburg. 27. 
— Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die 
Verkehrsanstalten, des Innern und der Finanzen. Versügung, betreffend die 
Ordnung für den Karlehafen in Heilbronn. 29. 
22. Finanzministerium. Bekanntmachung, betreffend die neue Eintheilung einiger Forstamts- 
bezirke des Landes. 30. 
23. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend den Vollzug des Bauunfallver- 
sicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887. 33. 
24. Ministerien des Innern und des Kriegswesene. Verfügung, betreffend die Be- 
kanntmachung der vorläufigen Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz, betreffend Aenderungen 
der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888. 35. 
März. 
4. Ausführungsgesetz zum Reichsgesetz vom 5. Mai 1886, betreffend die Unfall= und Kranken- 
versicherung der in land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen. 89. 
— Ausführungsgesetz zum Neichsgesetz vom 11. Juli 1887, betreffend die Unfallversicherung 
der bei Bauten beschäftigten Personen. 102. 
5. Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Stadtgemeinden Eßlingen und 
Urach zu Erhebung von örtlichen Verbrauchsabgaben. 87. 
— Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Umlage zur Bestreitung der Ent- 
schädigung für auf polizeiliche Anordnung getötete oder vor Ausführung dieser Anordnung gesallene 
Thierc sowie zur Bestreitung der Entschädigung für an Milzbrand gefallene Thiere. 104. 
12. Ebendasselbe. Verfügung, betreffend den Transport von Leichnamen. 105. 
13. Ebendasselbe. Verfügung, betreffend den Vollzug des landwithschaftlichen Unfallversiche- 
rungsgesetzes vom 5. Mai 1886 und des Ausführungegesetzes vom 4. März 1888. 111. 
14. Regulativ für die Wahlen der Arbeiter-Beisitzer der Schiedsgerichte der landwirthschaftlichen 
Berufsgenossenschaften. 140. 
— Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Befugnisse der Aichämter. 145. 
27. Finanzministerium. Verfügung, betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes vom 5. Mai 
1886 über die Unfallversicherung der in land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten 
Personen. (Neichsgesetzblatt S. 132.) 145. 
— Regulatio, betreffend die Wahlen der Arbeiter-Beisitzer des Schiedsgerichts und die den Ar- 
beitervertretern zu gewährenden Vergütungesätze bei der Unfallversicherung im Geschäftsbereiche 
der Staateforstverwaltung. 146. 
29. Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Bekanntmachung, betreffend die Gleich-
	        
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