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Namhaftmachung einer weiteren provisorisch berechtigten Anstalt. Bekanntmachung der
Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 20. September 1888. 326.
Nachtragsverzeichniß höherer Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 13. Dezem-
ber 1883. 372.
Eisenbahnen s. Verkehrsanstalten.
Eßlingen s. Verbrauchsabgaben.
Evangelischer Verein in Gmünd (. Juristische Persönlichkeit.
Explosive Stoffe. Lagerung und Aufbewahrung von mineralischen Oelen, Aether, Schwefel=
kohlenstoff und ähnlichen leicht entzündlichen Flüssigkeiten. Verfügung des Ministeriums
des Innern rom 11. Jannar 1888. 17.
Vollzug des Neichsgesetzee vom 9. Juni 1884 gegen den verbrecherischen und gemeingefähr-
lichen Gebrauch von Sprengstoffen. Verfügung des Minsteriums des Innern vom
5. April 1888. 151.
Vorschrifsten über die Versendung von Sprengstoffen und Munitionsgegenständen der
Militär= und Marineverwaltung auf Landwegen und auf Schiffen. (Sprengstoff-
Versendungs-Vorschrift). Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten,
des Innern und des Kriegswesens vom 25. Oktober 1888. 344.
s. auch Feuerpolizeiordnung.
Expropriarion s. Zwangsenteignung.
Familienstatut. Abänderung des Familienstatuts der Freiherrn von Leutrum-Ertingen. Be-
kanntmachung der Ferienkammer des Landgerichts Stuttgart, als Civilkammer I vom
11. September 1888. 321.
Familienvertrag zwischen den Mitgliedern des fürstlichen Hauses von Waldburg. Bekannt-
machung der Ministerien der Justiz und des Innern vom 19. September 1888. 323.
Festungsstrafanstalt s. Strafgefangene.
Feuerpolizei. Abänderung der Feuerpolizeiordnung. Königliche Verordnung vom 4. Januar 1888. 15
s. auch Explosive Stoffe.
Finanzgesetz. Nachtrag zum Finanzgesetz für die Finanzperiode 1887/89. Gesetz vom 12. De-
zember 1888. 371.
Fleischsteuer s. Verbrauchsabgaben.
Flüssigkeiten, leicht entzündliche s. Explosive Stoffe.
Forstamtsbezirke. Meue Eintheilung einiger Forstamtsbezirke des Landes. Bekanntmachung
des Finanzministeriums vom 22. Februar 1888. 30. «
Forstwirthschaftliche Betriebe und
Forstverwaltung s. Unfallversicherung.