Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

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Paraguay. Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in 
Paraguay. Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 
13. September 1888. 324. 
Peru. Erldschen einer Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche 
in Peru. Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 2. Ok- 
tober 1888. 326. 
Petroleum s. Explosive Stoffe. 
Pocken. Polizeiliche Maßregeln beim Ausbruch der Menschenpocken. Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 28. April 1888. 227. 
Polizeiwesen. Abänderung der Feuerpolizeiordnung. Königliche Verordnung vom 4. Januar 1888. 15. 
Lagerung und Aufbewahrung von mineralischen Oelen, Aether, Schwefelkohlenstoff und 
ähnlichen leicht entzündlichen Flüssigkeiten. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
11. Januar 1888. 17. 
Ordnung für den Karlshafen in Heilbronn. Verfügung der Ministerien der auswärtigen 
Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des Innern und der Finanzen 
vom 8. Februar 1888. 29. 
Transport von Leichnamen. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 12. März 1888. 105. 
Vollzug des Reichsgesetzes vom 9. Juni 1884 gegen den verbrecherischen und gemeingefähr- 
lichen Gebrauch von Sprengstossen. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
5. April 1888. 151. 
Oertlicher Aufsichts= und Ueberwachungsdienst bei der Reblauskrankheit. Verfügung des 
Ministeriums des Innern vom 5. April 1888. 152. 
Vollziehung des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874. Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 28. April 1888. 173. 
Polizeiliche Maßregeln beim Ausbruch der Menschenpocken. Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 28. April 1888. 227. 
Bestimmungen zur Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Ueber- 
einkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der 
Literatur und Kunst. Bekanntmachung der Ministerien der Justiz und des Innern vom 
24. August 1888. 311. 
Beleuchtung der Fuhrwerke bei Nacht. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
16. September 1888. 317. 
Radfahr-(Velociped-Verkehr. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 16. Sep- 
tember 1888. 319. 
Vorschriften über die Versendung von Sprengstoffen und Munitionsgegenständen der Mili- 
tär- und Marineverwaltung auf Landwegen und auf Schiffen. (Sprengstoffversendungs-
	        
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