Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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M 6. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Mürttemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 15. Februar 1889. 
Inhalt. 
Königliche Verordnung, betreffend neue Statuten des Ordens der Württembergischen Krone. Vom 8. Februar 1889. 
Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend die Ernennung eines Mitglieds des literarischen Sach- 
verständigenvereins für Württemberg, Baden und Hessen. Vom 9. Februar 1889. — Bekanntmachung des 
Ministeriums des Innen, betreffend die Unfallversicherung bei Regiebauarbeiten der Kommunalverbände. Vom 
5. Febrnar 1889. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend den Bestand der Aichämter. 
Vom 5. Februar 1889. 
  
  
Königliche Verordnung, 
betreffend neue Statuten des Ordens der Württembergischen Krone. 
Vom 8. Februar 1889. 
Wir Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg, 
thun kund und fügen hiemit zu wissen: 
Nachdem Wir Veranlassung genommen haben, den von Unserem in Gott ruhen- 
den Herrn Vater, dem Höchstseligen König Wilhelm, am 23. September 1818 unter 
Vereinigung der bis dahin bestandenen K. Orden des Goldenen Adlers und des Civil- 
verdienstordens gestifteten 
Orden der Württembergischen Krone 
eine weitere Klasse beizufügen, haben Wir Uns bewogen gefunden, die dadurch bedingten 
Aenderungen der von Uns unter dem 30. Angust 1886 erlassenen Statuten mit diesen 
letzteren in neuen von nun ab geltenden Ordensstatuten zusammenfassen zu lassen und 
verordnen demnach wie folgt:
	        
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