Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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Weinausfuhr s. Zollwesen. 
Weinbau s. Reblaus. 
Wernershilfe s. Juristische Persönlichkeit. 
Wirthschaftsgenossenschaften s. Genossenschaften. 
Z. 
Zahnärzte s. Prüfungen. 
Zeugnisse. Maßregeln zur Bekämpfung der Maul= und Klauenseuche. Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 26. Januar 1889. 10. 
s. auch Einjährig-freiwilliger Militärdienst, Gebühren, Reisezeugnisse. 
Zollwesen. Ausstellung von Uebergangsscheinen für kontrolepflichtige Biersendungen durch die Orts- 
steuerämter Enzberz und Otisheim, Kameralamts Maulbronn. Verfügung des Finanz- 
ministeriums vom 9. August 1889. 276. 
Ausfuhr von Wein, Obstmost, Bier und Malz nach dem übrigen deutschen Zollgebiet. 
Verfügung des Finanzministeriums vom 27. Dezember 1889. 309. 
s. auch Grenzsteuerämter, Reblaus. 
Zwangsenteignung. Ermächtigung der Stadtgemeinde Crailsheim zur Erwerbung des für eine 
Korrektion des Jagstflusses erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. 
Königliche Verordnung vom 22. Juli 1889. 243. 
Ermächtigung der Stadtgemeinde Heilbronn zur Erwerbung des für eine Erweiterung 
ihrer Quellwasserversorgung erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. 
Königliche Verordnung vom 17. Dezember 1889. 339. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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