Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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9. Die Zahl der zu ziehenden Loose muß der Zahl der an der Loosung theilnehmenden Militärpflich- 
tigen (Ziffer 5 a) entsprechen. 
Sie werden in Gegenwart der Kommission in ein geeignetes Gefäß eingezählt. Letzteres wird 
sodann gehörig umgeschüttelt. 
Die Militärpflichtigen loosen in der Reihenfolge der alphabetischen Liste. In welcher Weise die 
Loose für abwesende Militärpflichtige zu ziehen sind, bestimmt der Civilvorsitzende. Jedes gezogene 
Loos wird laut verlesen und sogleich in die alphabetische Liste eingetragen und zwar durch den 
Militär= und Civilvorsitzenden eigenhändig. 
Unterbrechungen der Loosung dürfen nur ausnahmsweise stattfinden. Während der Dauer der 
Unterbrechung ist das Gefäß mit den Loosen unter sicherem Verschluß aufzubewahren. 
Betreffs Ausstellung von Loosungsscheinen siehe 8. 67. 
Die Ueberzähligen früherer Jahrgänge rangiren nach der Reihenfolge ihrer im ersten 
Militärpflichtjahre gezogenen Loosnummern. 
Sind sie nach anderen Aushebungsbezirken verzogen, so werden sie dort nach dem Werth 
ihrer Luosnummer im Verhältniß zu den Abschlußnunmnern einrangirt.“) 
. Militärpflichtige des laufenden Jahrgangs, die nach der Loosung überwiesen werden (§. 47, 8), sind 
nach dem Werth ihrer Loosnummer im Verhältniß zu den höchsten Loosnummern einzurangiren. **) 
.Militärpflichtige früherer Jahrgänge, für welche ohne ihr Verschulden nicht geloost ist, loofen 
mit dem laufenden Jahrgang und werden nach dem Werth der gezogenen Nummer im Verhältniß 
zur höchsten Loosnummer des laufenden und ihres Jahrgangs in den letzteren einrangirt.“) 
Abweichungen von der Rangirung dürfen nur von der Ober-Ersatzkommission verfügt werden, sofern 
für einzelne Waffengattungen (Garde, Kürassiere, Fußartillerie, Pioniere, Eisenbahn- und Luft- 
schiffertruppen, Oekonomiehandwerker, Marine) vie erforderliche Anzahl Nekruten innerhalb der 
Fugelmäßigen Reihenfolge nicht zu finden ist (§. 73,). 
Die Mbschußmummer“ wird hierdurch nicht b#clsigerüch. 
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S. 67. 
Loosungsscheine. 
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— 
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— 
- 
*4• 
Den gemusterten Militärpftichtigen des laufenden Jahrgangs werden nach der Loosung Loosungs- 
scheine ertheilt. 
*) Beispiel: Ein lleberzähliger besitzt in dem Musterungsbezirk A, woselbst die Abschlutmmmen seines 
Jahrgangs „1200“ ist, die Loosnummer „1500“. Derselbe verzieht in den seningeben, „oselst die Abschluß- 
mummer desselben Jahrgangs „400“ beträgt. Er wird demnach im Verhältniß 1500; 400, k = 500, 
mithin hinter dem leberzähligen einzurangiren sein, welcher in dem „sternngs bezirk B in Insel „500“ besitzt. 
llebersteigt die bei solcher Berechnung gewonnene Zahl die höchste Loosnummer des Musterungsbezirks, so 
würde der zugezogene Militärpflichtige unmittelbar hinter demjenigen zu rangiren haben, welcher die höchste Loos- 
nummer gezogen hat. 
*#v) Beispiel: Ein Militärpflichtiger bat bei der Loosung in dem Aiusterungsb#irk, woselbst die höchste 
Loosnummer „160|0“ beträgt, die Loosnummer „1200“ gezogen. In dem Minsterungabezirk B , wohin derselbe ver- 
zieht, ist die höchfte Loodnummer „2000“. Er wird demnach im Verhältniß 1200: 1600 X:2000, J = 1500, 
mithin hinter — miiii vini der Loosnummer „1500“, einzurangiren sein. 
*% Lipael Ein im Jahre 1867 geborener Fe hat ohne sein Verschulden im Jahre 1887 
keine zae gcho lien; er loost erst im Jahre 1888 mit dem olansend en Sahnpa, für welchen die höchste Loos- 
nummer „2500“ ägt, und erhäll hierbei die Loosnummer „.1200“. pochfe Loosmmmer seines Jahrgangs 
(1867) betrug an * Die GEinrangirung in den letzteren Wes6s000 daimd im erhältniß 1200: 2500 = 7:2000, 
x - ⁊ W hinter dem Militärpflichtigen des Jahrgangs 1867, welcher im Jahre 1887 die Loosnummer „b960“ 
gezogen ha 
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