Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

316 
Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, 
Abtheilung für die Verkehrsanstalten, betreffend die Zuschußkasse zur Invaliditäts- und Alters- 
versicherung für Angehörige der Würktembergischen Verkehrsanstalten. 
Vom 23. Dezember 1890. 
Seine Majestät der König haben am 23. Dezember d. Is. allergnädigst geruht, 
der auf den 1. Januar 1891 zu errichtenden Zuschußkasse zur Invaliditäts= und Alters- 
versicherung für Angehörige der Württembergischen (Staats-) Verkehrsanstalten mit dem 
Sitz in Stuttgart die juristische Persönlichkeit zu verleihen. 
Stuttgart, den 23. Dezember 1890. 
Mittnacht. 
Gekanntmachung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, 
Abtheilung für die Verkehrsanstalten, und der Finanzen, betreffend Werthzeichen zur Entrichtung 
der statistischen Gebühr. Vom 23./27. Dezember 1890. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. Dezember l. Is. in Betreff der 
Stempelmarken zur Entrichtung der statistischen Gebühr beschlossen, die Stempelmarken 
über Werthbeträge von 2 und 5-/¾/ in Wegfall kommen zu lassen, was hiemit zur all- 
gemeinen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart, den 23.#27. Dezember 1890. 
Mittnacht. Renner. 
Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, 
betreffend die Abänderung der inländischen postordnung vom 14. März 1881. 
Vom 27. Dezember 1890. 
Die Postordnung vom 14. März 1881 erhält vom 1. Januar 1891 ab folgende 
Abänderungen: 
1) Im §. 12, „Zur Postbeförderung bedingt zugelassene Gegenstände“ betreffend, 
erhalten im Absatz I der zweite und dritte Satz folgende anderweite 
Fassung:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.