Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

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C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüsung  zur  Darlegung  der
wissenschaftlichen  Befähigung  erforderlich  ist.
a.  Oeffentliche.
aa.  Höhere  Bürgerschulen.
I.  Großherzogthum  Hessen.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Butzbach.
Anmerk.  Anerkennung  mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1889.
II.  Elsaß-Lothringen.
1.  Die  Neal-Abtheilung  des  Gymnasiums  zu  Buchsweiler.
Anmerk.  Anerkennung  mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Schlusse  des  Schuljahres  1888/89.
#2.  Die  Nealschule  zu  Markirch  (bisher:  Real-Progymnasium,  B.  c.  XVI.  des  Verzeichnisses  vom
26.  Juni  d.  Is.,  Centralblatt  S.  369).
(bb.  Andere  Lehranstalten.)
b.  Privat-Lehranstalten.)
I.  Känigreich  Preußen.
Provinz  Schlesien.
Die  höhere  Prival-Knabenschule  unter  Leitung  des  Vorstehers  G.  Schwarzkopf  zu  Cosel  O./S.
Anmerk.  Anerkennung  mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1889.
II.  Großherzogthum  Hessen.
1  Die  Privat-Handelsschule  des  #r.  Konrad  Tolle  (früher  Dr.  Naegler  zu  Offenbach  a.  Main  (C.  b.
VI.  2  des  Verzeichnisses  vom  26.  Juni  d.  Is.,  Centralblatt  S.  369).

Die  Real-Gymnasial-Abtheilung  des  Lyzeums  zu  Straßburg  im  Elsaß  (Verzeichniß  vom
26.  Juni  d.  Is.,  Centralblatt  S.  369,  A.  b.  XVII)  ist  mit  Ablauf  des  Sommerhalbjahres  1889
eingegangen.

Berlin,  den  18.  Dezember  1889.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

«  )ie  unter  dieser  Kategoric  ausgeführten  Anstalten  dürfen  Befähigungszengnisse  nur  auf  Grund  einer
im  Beisein  eines  Regierungs-Kommissars  abgchaltenen,  wohl  bestandenen  Entlassungsprüfung  ausstellen,  für  welche
das  Reglement  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigt  ist.