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III. Die Gestorbenen sind nach dem Alter in vier Klassen zu sondern, nämlich
1. Kinder unter einem Jahre;
2. Kinder unter 15 Jahren, soweit sie nicht unter Nro. 1 aufzuführen sind;
3. Personen unter 60 Jahren mit Ausschluß der Kinder (Nro. 1 und 2);
4. Personen von 60 Jahren und darüber.
Bei den unter I. Nro. 11, 13, 14 und 16 aufgeführten Todesursachen finden die aus dem
Erhebungsformular (Anlage II) ersichtlichen Abweichungen statt.
Im Uebrigen sind bei der Erhebung folgende Gesichtspunkte zu beachten.
IV.
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A. Im Allgemeinen.
Ein Todesfall im Verlaufe einer der im Verzeichnisse genannten Infektionskrankheiten ist
auch dann unter dieser Todesursache einzutragen, wenn der unmittelbare Anlaß des tödt-
lichen Ausgangs einer begleitenden oder einer Folgekrankheit zugeschrieben wird. Erfolgte
z. B. im Verlaufe einer Erkrankung an Diphtherie der Tod an einer Lungenentzündung, so
soll als Todesursache die Diphtherie gelten, da diese als das Hauptleiden (primäre Leiden)
anzusehen ist.
Ist das Lebensalter einer als verstorben gemeldeten Person nicht festzustellen, so soll der
Todesfall nach dem Ergebnisse einer von zuständiger Seite erfolgten Schätzung des Alters
eingetragen werden.
B. Betreffend die einzelnen Todesursachen.
Diphtherie (einschl. Croup). Ebenso wie die Todesfälle an „Croup“ sind die Todesfälle
an „Bräune“, „Halsbräune“ hier mitzuzählen. Wenn aber ausdrücklich nichtdiphthe-
rischer Croup oder nichtdiphtherische Bräune als Todesursache angegeben wird, so ist der
Todesfall nicht hier sondern unter den „sonstigen entzündlichen Krankheiten der Athmungs-
organe“ zu zählen.
Keuchhusten. Betreffs der Folgekrankheiten, durch welche der tödtliche Ausgang bei Keuch-
husten in der Regel bedingt wird, vergl. unter A 1.
Scharlach. Als wichtige Begleit= und Folgekrankheiten des Scharlach, welche hier mitzu-
zählen sind, seien Scharlachdiphtherie und Scharlachwassersucht besonders genannt.
Masern. Etwaige Todesfälle an Rötheln sind als Maserntodesfälle mitzuzählen.
Typhus. Unter der Bezeichnung Typhus ist der Darmtyphus oder Unterleibs-
typhus verstanden. Etwaige Todesfälle an typhösem Fieber, Nervenfieber, gastrischem
Fieber, Schleimfieber sind hier mitzuzählen.
Seltenere gemeingefährliche Ansteckungskrankheiten. Die Zahl etwaiger
Todesfälle an echten Pocken ist durch ein daneben gesetztes P, etwaiger Flecktyphus-
sälle durch ein F, etwaiger Todesfälle an der epidemisch auftretenden asiatischen Cholera