Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1883. (49)

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Nr.  42.  Bekanntmachung,
die  Versammlung  der  Stände  des  Königreichs  Sachsen  zum  nächsten  ordentlichen
Landtage  betreffend;
vom  30.  September  1883.

Seine  Majestät  der  König  haben  beschlossen,  die  getreuen  Stände  des  Königreichs

Sachsen  zu  einem  in  Gemäßheit  von  §  115  der  Verfassungsurkunde  abzuhaltenden
ordentlichen  Landtage  auf

den  12.  November  dieses  Jahres

in  die  Residenzstadt  Dresden  einberufen  zu  lassen.

Allerhöchstem  Befehle  gemäß  wird  Solches  und  daß  an  die  Mitglieder  beider
ständischer  Kammern  noch  besondere  Missiven  aus  dem  Ministerium  des  Innern  ergehen
werden,  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Dresden,  den  30.  September  1883.

Gesammtministerium.
v.  Fabrice.  v.  Nostitz-Wallwitz.

Mieister.

 

Letzte  Absendung:  am  8.  October  1883.