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Nr. 42. Bekanntmachung,
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen
Landtage betreffend;
vom 30. September 1883.
Seine Majestät der König haben beschlossen, die getreuen Stände des Königreichs
Sachsen zu einem in Gemäßheit von § 115 der Verfassungsurkunde abzuhaltenden
ordentlichen Landtage auf
den 12. November dieses Jahres
in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen.
Allerhöchstem Befehle gemäß wird Solches und daß an die Mitglieder beider
ständischer Kammern noch besondere Missiven aus dem Ministerium des Innern ergehen
werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 30. September 1883.
Gesammtministerium.
v. Fabrice. v. Nostitz-Wallwitz.
Mieister.
Letzte Absendung: am 8. October 1883.