Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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M 9. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 11. April 1892. 
  
Inhalt. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Klein- 
kinderpflege am Ottilienplatz in Eßlingen. Vom 29. März 1892. — Bekanntmachung des Ministeriums des 
Innern, betreffend die Unfallversicherung der Regie-Straßenbauarbeiter der Communalverbände. Vom 
4 März 1892. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Er- 
mächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Rußland. Vom 31. März 1892. 
— Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens betreffend die Erlassung neuer organischer 
Bestimmungen für die Thierärztliche Hochschule in Stuttgart. Vom 22. März 1892. 
tekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Kleinkinderpflege am Ettilienplatz 
in Eßlingen. Vom 29. März 1892. 
Seine Königliche Majestät haben am 29. März d. Is. allergnädigst geruht, 
der Kleinkinderpflege am Ottilienplatz in Eßlingen die juristische Persönlichkeit auf Grund 
der vorgelegten Statuten unter Vorbehalt der Rechte Dritter zu verleihen. 
Stuttgart, den 29. März 1892. 
Schmid. 
tekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betressend die Unfallversicherung der Regie-Straßenbauarbeiter der Communalverbände. 
Vom 29. März 1892. 
Durch Entschließung des Ministeriums des Innern vom heutigen Tage sind die 
Amtskörperschaften Rottweil und Geislingen gemäß §. 4 Ziffer 3 des Bau- 
unfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 als befähigt erklärt und ermächtigt
	        
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