Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Bekanntmachung der Civilkammer des K. Landgerichts Ellwangen, 
betreffend die Beflätigung des von dem Grafen Heinrich Adelmann von Adelmannsfelden 
errichteten Familiensideikommisses. Vom 11. Mai 1892. 
Graf Heinrich Adelmann von Adelmannsfelden, Kgl. württemb. Kammerherr und 
Fürstlich Hohenzoll. Hofkammerpräsident in Sigmaringen, hat im Hinblick darauf, daß 
sein zweitgeborener Sohn Raban durch die in dem neuerrichteten gemeinsamen gräflich 
Adelmann'schen Familienstatut eingeführte Erbfolge nach Erstgeburtsrecht seines Succes- 
sionsrechts in Ansehung der gräflich Adelmann'schen Fideikommißgüter verlustig werden 
wird, zu dessen Gunsten laut Stiftungsurkunde vom 5/8. August 1891 den ihm freieigen 
gehörigen Frauenhof, Gem. Hohenstadt, OA. Aalen, sowie einige mit demselben zusammen- 
hängende Grundstücke auf der Markung Wöllstein, Gem. Abtsgmünd, und ein Kapital 
von 40,000 /¾ in der Weise mit Fideikommiß belegt, daß sich die genannten Vermögens- 
bestandtheile zunächst in der Familie seines Sohnes Raban als ersten Fideikommißbesitzers 
nach der agnatisch-linealen Erbfolge und nach dem Rechte der Erstgeburt vererben sollen. 
Diesem Fideikommiß hat man durch Beschluß vom heutigen Tage unter Vorbehalt. 
der Rechte Dritter die gerichtliche Bestätigung ertheilt, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht wird. 
Ellwangen, den 11. Mai 1892. 
" Landauer. 
— —— 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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