Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Schriftliche bezw. Mündliche 
graphische Prüfung. Prüfung. 
9) Größerer Entwurf (§. 13 Ziff. 1 der 
Königlichen VerordnunggD Monate — 14-tach 
sofern eine mündliche Besprechung des- 
selben mit dem Kandidaten für erfor- 
derlich erachtet wirnd. — bis 1 Stunde — 
Bei den Aufgaben aus den Prüfungsgebieten Ziff. 1 bis 4 kann auch Veranschla- 
gung der Baukosten verlangt werden. 
Note zählt: 
III. Maschineningenieurfach. 
1) Kraftmaschinen einschl. Dampfkessee 1½ Tag bis ½ Stunde 39pach 
2) Arbeitsmaschinen 1 „ „ „ 2• „ 
3) Fabrikanlagen mit Einschluß der Was- 
serbauten, Wasserversorgungsanlagen 1 „ „ ¼ „ 3-, 
4) Eisenbahnmaschinenwesen, Dampfschiffe 
und Trajekte .. 1 5 5 1 ½% 3- « 
5) Heizungs= und Lüftungsanlagen, Ve 
leuchtungseinrichtungen — »«Is» l» 
6) Grundzüge der Volkswirthschaftslehre 
1. s. W. — . » l- « 
7) Grundzüge des württenbergischen 
Staats= und Verwaltungsrechts u. s. w. — „ ¼ „ 1"/ 
8) Größerer Entwurf (§. 13 Ziff. 1 der 
Königlichen Verordnungéôößf . . . 9Monate — 14., 
sofern eine mündliche Besprechung des- 
selben mit dem Kandidaten für erfor- 
derlich erachtet wird „ 1 „ — 
Der Tag ist in der Regel zu acht Albeitsstunden anzunehmen. 
Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden für jede Fachrichtung in einer vor 
Mitte März des Prüfungsjahres abzuhaltenden Sitzung der Genehmigung der betreffenden 
Prüfungskommission unterstellt und sodann dem Vorsitzenden übergeben, welcher dieselben
	        
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