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1) wenn der Absender die Eilbestellung verlangt hat,
2) wenn es auf die Bestellung von Briefen mit Zustellungsurkunde oder auf die
Vorzeigung von Postaufträgen ankommt,
3) wenn der Empfänger den zu bestellenden Gegenstand nicht am Tage nach dem
Eingange, bei Sendungen mit lebenden Thieren (§. 12) nicht binnen 24 Stunden
nach dem Eintreffen abholen läßt.
V. Gefachgebühren für abzuholende Briefe und sonstige Gegenstände kommen nicht
zur Erhebung.
S. 47.
Nachsendung der Postsendungen.
I. Hat der Empfänger seinen Aufenthalts= oder Wohnort verändert, und ist sein
neuer Aufenthalts= oder Wohnort bekannt, so werden ihm gewöhnliche und eingeschriebene
Briefe, Postkarten, Drucksachen und Waarenproben, ferner Postanweisungen nachgesendet,
wenn er nicht eine andere Bestimmung getroffen hat. Dasselbe gilt von den Postauf-
trägen nebst ihren Anlagen, falls der Absender nicht die sofortige Rücksendung oder die
Weitergabe zur Protesterhebung oder die Absendung an eine andere, namentlich bezeichnete
Person verlangt hat.
II. Bei Packeten und bei Briefen mit Werthangabe erfolgt die Nachsendung auf
Verlangen des Absenders oder, bei vorhandener Sicherheit für das Porto, auch des
mpfängers.
III. Für Packete und für Briefe mit Werthangabe wird im Fall der Nachsendung
das Porto (einschließlich des etwaigen Zuschlags für sperriges Gut) und die Versicher-
ungsgebühr von Bestimmungsort zu Bestimmungsort zugeschlagen. Für andere Sendungen
indet ein neuer Ansatz von Porto nicht statt, außer wenn für die erstmalige Beförderung
blos das für den Verkehr innerhalb des Bestellbezirks der Aufgabe-Postanstalt und
zwischen Postanstalten, welche bis 10 Kilometer einschließlich von einander entfernt sind
;. die SS. 14, 16 bis 18), bestehende ermäßigte Porto anzusetzen war und wenn dieses
Porto für die Beförderung vom ursprünglichen Aufgabeort oder von der ersten Be-
stimmungs--Postanstalt nach dem neuen Bestimmungsort nicht mehr Platz greift. In
diesem Falle wird ein Ergänzungsporto in dem Betrage angesetzt, welcher an dem vollen
orto, nach Abzug der bereits berechneten ermäßigten Gebühr für frankirte beziehungs-
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