279
N 14.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 15. Juli 1892.
Inhalt.
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend das Gesammtverzeichniß der zur Aus-
stellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berech-
tigten höheren Lehranstalten. Vom 15. Juni 1892. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend
die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den Christlichen Verein junger Männer in Stuttgart. Vom
23. Juni 1892. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Unfallversicherung der Regie-
straßenbauarbeiter der Kommunalverbände. Vom 5. Juli 1892. — Verfügung des Finanzministeriums, be-
treffend die Errichtung von Grenzsteuerämtern. Vom 21. Juni 1892. — Bekanntmachung des Finanzministeriums,
betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen
Boden= und Industrieerzeugnisse. Vom 4. Juli 1892. — Bekanntmachung des Finanzministeriums, betreffend
96 aise tragsmhiger Zollsätze der Nummer 9 des deutschen Zolltarifs auf die rumänischen Erzeugnisse.
om 8. Juli .
Bekauntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens,
betreffend das Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zengnissen über die wissenschaftlicht
tefähigung für den rinjährig-freiwilligen Militärdieust berechtigten höheren Lehranstalten.
Vom 15. Juni 1892.
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem Anhang zu Nr. 22 des Central=
blatts für das Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 21. Mai 1892, betreffend
das Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten höheren Lehranstalten
zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 15. Juni 1892.
Schmid. Schott v. Schottenstein.