Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Bekanntmachung, 
betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen 
auf die spanischen Boden= und Industrie-Erzeugnisse. Vom 30. Januar 1892. 
Auf Erund des Reichsgesetzes vom 30. Januar 1892, betreffend die Anwendung der für die 
Einfuhr nach Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen gegen- 
über den nicht meistbegünstigten Staaten, hat der Bundesrath heute beschlossen, daß vom 1. Februar 
d. J. ab die für die Einfuhr nach Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zoll- 
ermäßigungen mit Ausschluß der in den Handelsverträgen Deutschlands mit Oesterreich-Ungarn und 
Nalien enthaltenen Zollbegünstigungen für Wein in Fässern der Tarifnummer 25 1 bis einschließ- 
lich zum 30. Juni d. J. auch den spanischen Boden= und Industrie-Erzeugnissen bei der Einfuhr in 
das deutsche Zollgebiet zugestanden werden. 
Berlin, den 30. Jannar 1892. · 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
von Boetticher. 
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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