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g. 20.
In größeren Orten wird die Ortskommission für Stationen sorgen, in welchen
jeder Zeit, vor Allem aber Nachts, ein Arzt zu treffen ist.
In Orten, welche keinen Arzt haben, ist erforderlichen Falls für die Dauer der
Krankheit ein solcher mit dem Wohnsitz im Ort aufzustellen, jedenfalls aber für augen-
blickliche Hülfe, Berichtserstattung 2c. (§. 21 der Verfügung vom 14. Oktober 1830,
betreffend die medizinisch-polizeilichen Maßregeln bei den der unmittelbaren Fürsorge
des Staates unterliegenden Krankheiten) ein Wundarzt anwesend zu halten und an-
gemessen zu instruiren.
Ist in einem Bezirke Mangel an den nöthigen Aerzten, so wird der Cholerakommission
schleunig Anzeige erstattet, vorsorglich aber der nächste verfügbare Arzt berufen.
g. 21.
Die ärztliche Behandlung aller Kranken, welche sich nicht auf ihre Kosten ärztliche
Hülfe verschaffen wollen, und nicht in Anstalten mit eigenen Aerzten untergebracht sind,
liegt den Oberamtsärzten (Distriktsärzten, Ortsarmenärzten) und den ihnen nöthigenfalls
von der Cholerakommission beizugebenden Hülfsärzten ob.
In Orten, welche keine Axotheke besitzen, wird die Ortskommission erforderlichen-
falls für die Einrichtung eines Notharzneimiltelvorraths und Gebrauchsanweisung Sorge
tragen, welche unter dein Verschluß des im Orte stets anwesenden Arztes oder Wund-
arztes (§. 20) steht.
Die Medikamente aus demselben werden unentgeltlich abgegeben.
Die Aerzie haben ihre Aufmerksamkeit neben den Kranken mit ausgesprochener
Cholera auch den an Diarrhöe Leidenden zuzuwenden und dafür zu sorgen, daß Einrich-
tungen getroffen werden, welche die ärmere Volksklasse für ärztliche Behandlung dieses
Unwohlsein= geneigter macht. Wenn es möglich ist, so sollen auch diese Kranken in ein
besonderes Lokal aufgenommen, verpflegt und von der Ortskommission unterstützt werden.
Die Räume, in denen sich Cholerakranke befinden, sind täglich Zmal gehörig zu
lüften. Gegen Erkältungen beim Auslüften sind die Kranken durch warme Bedeckung,
sowie unter Umständen durch Heizung zu schützen.
Für Herbeischaffung von Eis in genügendem Vorrath ist bei Zeiten zu sorgen.