Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Gegenstand. Leistungen, welche dem Wohnungsinhaber obliegen. 
Aborte. Unterhaltung') des Anstrichs und der Tapezirung der Wände und Decken; 
Leerung der Tröge beziehungsweise Behälter; Vorkehrungen zum Schutz 
gegen das Einfrieren (s. Anhang III); Desinfizirung. (siehe auch 
Anhang I Ziff. 3.) 
Backöfen. Reinigung. 
Dachräume. Weißnen; Ersatz der Scheiben in den Oberlichtern (bei gemeinschaftlich be- 
nützten Räumen auf gemeinschaftliche Kosten der betheiligten Haus- 
bewohner); Unterhaltung der Einrichtungen zum Waschtrocknen. Ent- 
fernung des eingewehten Schnees. 
Decken. » Erneuerung des Kall- und Leimfarbanstrichs in allen Wohnräumen und 
(Zimmerdecken.) Nebengelassen einschließlich des Treppenhauses. 
Einfriedigungen. siehe 8. 12. 
Fenster. Ersatz der zerbrochenen Scheiben (in gemeinschastlich benützten Räumen auf 
gemeinschaftliche Kosten der betheiligten Wohnungsinhaber); Befestigung 
der Beschlägtheile, Ersatz fehlender Kloben, Riegel und Vorreiber. 
Bei Vorfenstern auch das Ein- und Aushängen. 
Fußböden. siehe Zimmerböden. 
Gartenhäuser. Unterhaltung. 
Gasleitungen. Unterhaltung der Brenner; Beschaffung und Unterhaltung der Lampen und 
Kronleuchter. 
Glasthüren. siehe Fenster und Thüren. 
Glockenzüge. unterhaltung. 
Grundstücke. siehe §. 12. 
  
Die Verpflichtung zur Unterhaltung umfaßt bei allen in diesem Verzeichniß aufgeführten Gegenständen 
auch diejenige zur Erneuerung des Gegenstandes.
	        
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