Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Gegenstand. Leistungen, welche dem Weohnungsinha#ber obliegen. 
Ställe. Ausbesserung der Krippen, Tröge, Raufen, Güllenlöcher und Holzböden. 
Tapeten. siehe Wände. 
Thore und Thüren. 
Treppen. 
Vorplätze. 
Wände. 
Waschküchen. 
Zäune 
(auch lebende Einfrie- 
digungen). 
Zimmerböden. 
Zugjalousieläden. 
  
  
Reinigen, Schmieren der Beschlägtheile; Ersatz der Schlüssel; kleine Ausbesser- 
ungen an Schlössern, Abänderung derselben, wenn solche wegen Verlusts 
der Schlüssel nothwendig geworden ist; Befestigung der Beschlägtheile, 
Ersatz fehlender Stücke. 
Oelen der hartholzenen Stufen und Geländer; Beleuchtung (s. Bemerk. bei 
„Hauseingänge“). 
Beleuchtung (s. Bemerk. bei „Hauseingänge“). 
Unterhaltung des Kalk= und Leimfarbanstrichs einschließlich kleiner Bestich- 
ausbesserungen an allen Wänden der Wohngelasse, der Küchen, des 
Oehrns, des Treppenhauses, Hauseingangs und der übrigen Gelasse; 
Ausbesserung und Erneuerung der Tapeten (s. übrigens §. 11 Abs. 3). 
Reinigung, besonders auch der Waschkessel nach jedesmaligem Gebrauch; 
Unterhaltung der Röste und der Ausmauerung der Herde; Weißnen. 
. 8. 12. 
Reinigung; Wichsen (Bohnen) und Oelen eichener und buchener Böden (s. An- 
hang IV); Unterhaltung des Oel= oder Lackanstrichs. 
siehe Nollläden.
	        
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