Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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durch den Hauptabschlußhahnen abgeschlossen und sodann, wie in §. 2 beschrieben, vollständig entleert 
werden, insbesondere sind hiebei die Auslaufhahnen in den oberen Gelassen jedesmal etwas zu öffnen. 
Zur Deckung des Wasserbedarfs in der übrigen Zeit sind gefüllte Wassergölten bereit zu halten. An 
Wasserleitungen, welche nach nur vorübergehend benützten Gebäuden, wie Waschküchen u. dergl., führen, 
darf der betreffende Abschlußhahnen nur zu der Zeit geöffnet erhalten werden, in welcher Wasser ent- 
nommen wird, worauf dieser Hahnen alsbald wieder zu schließen und das in der Leitung stehende 
Wasser durch den zugehörigen Entleerungshahnen abzuführen ist. 
Falls ein Einfrieren der Leitungen dennoch ganz oder theilweise stattfinden sollte, sind die Röhren, 
nachdem zuvor die sämmtlichen Auslaufhahnen und der Entleerungshahnen geöffnet worden sind, 
mit Tüchern, die zuerst in laues, dann in warmes Wasser von nicht über 500 C. eingetaucht sind, 
derart zu umwickeln, daß das Eis langsam aufgethaut wird. Hiemit ist solange fortzufahren, bis 
kein Wasser aus den Hahnen mehr abfließt. Bei der Wiederinbetriebsetzung der Leitung ist sorgfältig 
nachzuforschen, ob nicht einzelne Nohr= oder Verbindungsstücke, Hahnen 2c. durch das Einfrieren zer- 
sprengt oder undicht geworden sind, worauf zutreffenden Falls wie in §. 2 beschrieben zu verfahren ist.
	        
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