Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Zugleich haben Wir beschlossen, den Verdienstmedaillen die in Nachstehendem bezeich- 
nete neue Eintheilung zu geben. 
S. 1. 
Die bisherige goldene Civil-Verdienst-Medaille bleibt mit dem Orden der Württem- 
bergischen Krone verbunden, erhält die Bezeichnung „Verdienst-Medaille des Kronordens“ 
und wird wie bisher am Bande des Ritterkreuzes dieses Ordens getragen. 
§. 2. 
Die neu gestiftete „Verdienst-Medaille des Friedrichsordens“ wird am Bande des 
Ritterkreuzes dieses Ordens in gleicher Weise wie das letztere getragen und steht in der 
Reihenfolge zunächst unter der Kronordens-Medaille. 
*st 
Die bisherige silberne Civil-Verdienst-Medaille erhält, unter Ausscheidung aus dem 
Orden der Württembergischen Krone, jedoch unter Beibehaltung ihrer Form, die Bezeich- 
nung „silberne Verdienst-Medaille“ und wird an einem hellrothen — in der Mitte durch 
einen breiten schwarzen Streifen getheilten — seidenen Bande in derselben Weise wie die 
beiden andern Medaillen getragen. 
Die dermaligen Inhaber der bisherigen silbernen Civilverdienst-Medaille sind von 
nun ab Inhaber der silbernen Verdienstmedaille und erhalten von dem Ordenssekretariat 
auf Ansuchen ein neues Band ausgefolgt. 
Alle früheren Vorschriften über Verdienstmedaillen treten, soweit sie mit diesen 
Bestimmungen im Widerspruch stehen, außer Wirkung. 
Gegeben unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und Beidrückung Unseres 
Königlichen Siegels zu 
Villa Seefeld, den 1892. 
Wilheln. 
(L. 8.) Der Ordenskanzler: 
v. Mittnacht. 
 
	        
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