Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Am Schlusse eines solchen Zuges dürfen einzelne Wagen ohne durchgehende Bremse mitgenommen 
werden, deren gesammte Achsenzahl jedoch nie mehr als sechs betragen darf. Sofern in diesem Falle 
der letzte Wagen nach Maßgabe des §. 33 (1) eine bediente Bremse haben muß, hat die Bedienung 
derselben durch einen Bremser zu erfolgen. 
(8) Die Bremsen eines mit durchgehender Bremse versehenen Zuges müssen in der nach §. 13 
erforderlichen Anzahl auch einzeln mit der Hand bedient werden können. 
S. 13. 
Zahl der Bremsen eines Zuges. 
(1) In jedem Zuge müssen außer den Bremsen am Tender und an der Lokomotive so viele 
Bremsen bedient sein, daß durch die letzteren mindestens der aus nachstehendem Verzeichnisse zu be- 
rechnende Theil der im Zuge befindlichen Wagenachsen gebremst werden kann. 
  
  
  
  
  
Auf Neigungen Bei einer Fahrgeschwindigkeit von 
25/ 30N35/ 40 50 60 70 80 
ron on Kilometer in der Stund 
r .«. ilometer in der Stunde 
lhoo Verhältmiß müssen von je 100 Wagenachsen zu bremsen sein 
n 
· 1: c05 6 6 6 6 8 10 1725 36 48 
2, L: 400 6 6 7 9 11 1421 30 41 54 
5,0 1:200 6 7 9 12 14 1825 35 46 59 
7, 1: 133 8 10 12 15 18 21 29 39 51 . 
10, 1: 100 10 13 15 18 21 25 33 44 56 
12, 1: 80 13 15 18 21 25 29 38 48 
15,0 1: 66 15 18 21 24 28 32 42 53 
17, 1: 57 18 21 24 27 32 36 46 
20“ 1: 50 20 23 27 31 35 39 50 
22,, 1: 44 22 26 30 34 38 43 . 
25,» 1: 40 25 29 33 37 42 47 . 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(D Bei der hiernach auszuführenden Berechnung der Zahl der zu bremsenden Wagenachsen ist 
Folgendes zu beachten: 
a) Für Fahrgeschwindigkeiten und Neigungen, welche zwischen den in dem Verzeichnisse 
aufgeführten liegen, gilt jedesmal die größte der dabei in Frage kommenden Bremszahlen. 
b) Die Anzahl der zu bremsenden Wagenachsen ist für die stärkste, auf der fraglichen Strecke 
vorkommende Bahnneigung (Steigung oder Gefälle), welche sich ununterbrochen auf eine 
Länge von 1000 Meter oder darüber erstreckt, zu bestimmen. Erreicht die stärkste vor- 
kommende Neigung an keiner Stelle die Länge von 1000 Meter, so ist die gerade 
Verbindungslinie zwischen denjenigen zwei Punkten des Längenschnitts, welche bei 1000 
Meter Entfernung den größten Höhenunterschied zeigen, als stärkstgeneigte Strecke anzusehen. 
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