Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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3a. Einmal vier lange Töne. 
  
4a. Zweimal vier kurze Töne. 
— — — 
— — 
II. 
Handsignale der Wärter und Scheibensignale. 
Die Handsignale der Wärter sind zu geben wie folgt: 
5. Der Zug soll langsam fahren: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Der Wärter hält irgend einen Gegenstand in Der Wärter hält die Handlaterne mit grünem 
der Richtung gegen das Gleis. Licht dem Zuge entgegen. 
6. Der Zug soll halten (Haltsignal): 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Der Wärter schwingt einen Gegenstand im Der Wärter schwingt seine Handlaterne im 
Kreise herum. Kreise herum, welche, sofern es die Zeit erlaubt, 
roth zu blenden ist. 
An Stelle dieser Signale können auch Scheibensignale gegeben werden wie folgt: 
5a. Der Zug soll langsam fahren: 
bei Dunkelheit: 
bei Tage: 
Ep 
. 
s 
  
AmAnfangundamEndeeinetlangfamzusAmAnfangunbamEndeeinerlangfamzn 
durchfahrenden Strecke sind runde Stockscheiben 1 durchfahrenden Strecke sind Stocklaternen aufge- 
aufgestellt. Dem kommenden Zuge zugekehrt muß stellt. Dem kommenden Zuge zugekehrt muß die 
die erste Scheibe grün mit weißem Nande erste Laterne grünes, die letzte weißes Licht 
gestrichen und mit 4 bezeichnet, die letzte weiß zeigen. 
gestrichen und mit E bezeichnet sein. 
 
	        
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