Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

421 
6 a. Der Zug soll halten (Haltsignal): 
bei Dunkelheit: 
bei Tage: 
  
" 
Vor einer unfahrbaren Gleisstrecke sind recht-= Vo einer unfahrbaren Gleisstrecke sind Stock- 
eckige Stockscheiben aufgestelt. Dem kommenden laternen aufgestelt. Dem kommenden Zuge muß 
Zuge zugekehrt muß die Scheibe roth mit wei= rothes Licht zugekehrt sein. 
ßem Rande gestrichen sein. 
III. 
Sienale am Signalmaste. 
Die Signale am Signalmaste sind zu geben wie folgt: 
7. Halt: 
bei Tage: D! bei Dunkelheit: 
   
Signalarm nach rechts wagerecht gestellt. Rothes Licht der Signallaterne. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.