Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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25. Bremsen loslassen: 
Zwei mäßig lange Töne schnell hinter einander. 
  
Die Signale 23, 24 und 25 können auf einzelnen Strecken und Stationen mit Genehmigung 
der zuständigen Landes-Aussichtsbehörde unter Zustimmung des Reichs-Eisenbahn-Amts — abgesehen 
von Gefahrfällen, in denen die Dampfpfeife anzuwenden ist — auch mit Signalhörnern gegeben werden. 
mit der Mundpfeife: 
26. Das Zugpersonal soll seine Plätze einnehmen: 
Ein mäßig langer Ton. 
27. Abfahrt: 
Zwei mäßig lange Töne. 
IX. 
Rangirsignale. 
Die Rangirsignale mit der Mundpfeife oder dem Horn sind zu geben wie folgt: 
28. Vorziehen: 
Ein langer Ton. 
29. Zurückdrücken: 
Zwei mäßig lange Töne. 
30. Halt: 
Drei kurze Töne schnell hinter einander. 
d 
Die Rangirsignale mit dem Arme sind zu geben wie folgt: 
28a. Vorziehen: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Senkrechte Bewegung des Armes von oben nach Senkrechte Bewegung der Handlaterne von oben 
unten. E nach unten. 
29a. Zurückdrücken: 
bei Dunkelheit: 
bei Tage: 
. Wagerecht - 
Wagerechte Bewegung des Armes hin und her. gerechte s Pe Handlaterne hin 
30 a. Halt: 
bei Tage: i 
Kreisförmige Bewegung des Armes. 
bei Dunkelheit: 
Kreisförmige Bewegung der Handlaterne.
	        
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