Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Wilhelm  Vayhinger,  von  Beutelsbach,  und
Carl  Sick,  von  Stuttgart,
als  Referendäre  bei  dem  Finanz-Departement  aufgenommen  werden.
Ersterer  ist  dem  Büreau  der  K.  Ober-Zoll-Verwaltung,  Leßterer  dem  des  Ministeriums
  zugetheilt  worden.
Stuttgart  den  24.  April  1828.  Varnbüler.

Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Röthenberg,  Diocese
Sulz,  welche  mit  Einschluß  zweier,  eine  Viertelstunde  entfernten  Filialien,  in  welchen  keine
eigene  Gottesdienste  abgehalten  werden,  1025  Kirchen-Genossen  zählt,  haben  sich  innerhalb
vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  zu  melden.  Das  Einkommen  besteht  nach
Competenz-Preisen  in  Geld  3)  fl.,  firen  Naturalien  353  fl.  18  kr.,  Güter-Genuß
239  fl.  45  kr.,  Zehenten,  welche  auf  zwölf  Jahre  verliehen  sind,  446  fl.,  und  Emolumente
  65  fl.  15  kr.,  zusammen  in  r091  fl.,  woran  ein  bleibender  Abzug  von  Loo  fl.
Statt  findet,  so  daß  die  künftige  Dotation  in  g9#  fl.  18  kr.  besteht.

a)  Die  wieder  zu  besehende  katholische  Pfarrstelle  in  Brochenzell,  Oberamts
und  Dekanats  Tettnang,  begreift  den  Pfarrsitz  und  13  Filiale  mit  515  Pfarrgenossen.
Ihr  Einkommen,  an  Güterertrag,  Zehnten,  Grundgefällen  und  Gebühren,  belaufr  sich
auf  950  fl.  Die  Geistlichen,  welche  sich  um  diese  Stelle  insbesondere  bewerben  wollen,
haben  ihre  Eingaben  vorschriftmäßig  binnen  4  Wochen  an  den  katholischen  Kirchenrath
einzuschicken,  auch  sich  zugleich  über  ihre  Fähigkeit  und  Neigung  zu  Versehung  des
Kammerariat-Amts  auszuweisen.

5)  Die  Bewerber  um  das  durch  die  Beförderung  des  Oberamts-Gerichts-Abtuars
Riecker,  von  Welzheim,  zum  Ober-Justiz-Assessor  in  Erledigung  gekommene  Aktuariar
bei  dem  Oberamts-Gerichte  Welzheim,  werden  hiemit  aufgeforderr,  sich  innerhalb  drei
Wochen  bei  dem  K.  Gerichtshofe  in  Ellwangen  zu  melden.

Druckfehler.
In  Nro.  20  des  Reg.  Blatts  S.  166,  Lin,  10  von  unten  ist  anstatt  Deinbach  zu  lesen:  Dimbach,
und  in  Nro.  25,  S.  213,  Lin.  1  anstatt  Mißbrauch  —  Nießbrauch.