Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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gekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
bekreffend rin Nachtrage-Verzeichniß der zur Auostellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten höheren Lehranstalten. 
Vom 15. November 1892. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 15. Juni l. Is. (Neg. Blatt 
S. 279) wird nachstehend ein in Nummer 45 des Centralblatts für das Deutsche Reich 
von dem Reichskanzler unterm 28. Oktober l. Is. bekannt gegebenes Nachtrags-Verzeichniß 
der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den ein- 
jährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten höheren Lehranstalten, zur allgemeinen Kennt- 
niß gebracht. 
Schmid. Schott v. Schottenstein. 
Nachtrags-Verzeichniß 
derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zengnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen 
Militärdienst berechtigt sind. 
(Val. Bekanntmachung vom 21. Mai 1892, Centr.-Bl. S. 391). 
Bemerkung: 
Die mit einem fbezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
A. Lehraustalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der Besähigung geunügt. 
a. Gymnasten. 
Königreich Preußen. 
Prüm: Gymnasium (früher: Progymnasium, unter B. a. 1 des Hauptverzeichnisses). 
b. GOber-Realschulen. 
Königreich Preußen. 
Wiesbaden: 1 Ober-Realschule (früher: #. Nealschule, unter B. b. 1 des Hauptverzeichnisses).
	        
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