Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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stücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben, welche nach dem von Uns ge— 
nehmigten allgemeinen Plane für das gedachte Unternehmen erforderlich sind. 
Nach diesem Plane ist die Bahn gemäß den Bestimmungen der Bahnordnung für 
deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (Reg. Blatt S. 150) 
mit einer Spurweite von 0,75 m anzulegen. Die Bahn zweigt von der Murrbahn am 
westlichen Ende des Bahnhofs Marbach auf der Bergseite ab, senkt sich in das Murrthal, 
überschreitet die Murr und erreicht die Haltestelle Murr nahe bei dem Ort. Hinter 
der Station folgt die Bahn der Murr, zweimal ihren Lauf kreuzend, weshalb der Fluß 
korrigirt werden soll, und gelangt auf den Bahnhof Steinheim. Die Bahnlinie tritt 
nun in das Bottwarthal ein und bleibt auf dem rechten Ufer der Bottwar bis zur Halte- 
stelle Kleinbottwar. Oberhalb dieser Haltestelle führt die Bahn über die Bottwar und 
bleibt auf dem linken Ufer bis zum Bahnhof Großbottwar. Nach diesem überschreitet 
die Linie zum zweitenmale die Bottwar und kommt dicht vor dem Sauserhof zu der 
Haltestelle Lichtenberg. Die Bahn überschreitet hierauf den Hetterbach und bleibt auf dem 
rechten Bottwarufer bis zur Haltestelle Oberstenfeld. Der Ort Oberstenfeld wird mittels 
eines scharfen Bogens umgangen, die Bahn tritt auf eine kurze Strecke auf das linke 
Ufer des Flusses und steigt dann auf dem rechten Ufer zum Bahnhof Beilstein, ihrem 
vorläufigen Endpunkte, an. 
In dem Verfahren zum Zwecke der Zwangsenteignung wird die Königliche Eisen- 
bahnverwaltung durch die Bauabtheilung der Königlichen Generaldirektion der Staats- 
eisenbahnen vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Königliche Generaldirektion der Staatseisenbahnen 
bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Bebenhausen den 2. Dezember 1892. 
Wilheln. 
Mittnacht. Faber. Sarwey. Schmid. Riecke. Schott von Schottenstein.
	        
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