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Bekanntmachung des Instizministeriums,
betreffend die Ernennung zweier Mitglieder des litterarischen Sachverständigenvereins
für Württemberg, Baden und Hessen. Vom 3. Dezember 1892.
Seine Königliche Majestät haben am 1. Dezember d. J. an Stelle des ver-
storbenen Professors Dr. Julius Klaiber den Professor Dr. Leucke an der technischen
Hochschule und an der Kunstschule in Stuttgart zum Mitglied und zugleich zum Stell-
vertreter des Vorsitzenden des nach dem Reichsgesetz vom 11. Juni 1870 gebildeten litte-
rarischen Sachverständigenvereins für Württemberg, Baden und Hessen, ferner an Stelle
des verstorbenen Kanzlers, Geheimen Raths Dr. von Rümelin den Professor Dr. Her-
mann Fischer an der philosophischen Fakultät der Universität Tübingen zum stellvertre-
tenden Mitglied des gedachten Vereins allergnädigst zu ernennen geruht.
Dies wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 15. März 1872 (Reg.-
Blatt S. 105) hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 3. Dezember 1892.
Faber.
* Versügung der Ministerien des Innern und der Finanzen,
betreffend den Schutz von Vögeln. Vom 29. November 1892.
Der §. 8 der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom
7. Oktober 1890, betreffend den Schutz von Vögeln (Reg. Blatt S. 234), erhält folgende
Fassung: z.8.
Wer Vögel, von welchen er weiß oder den Umständen nach annehmen muß, daß sie
unbefugt gefangen oder erlegt worden sind, oder verbotswidrig (Reichsgesetz 8. 5 Abs. 2
letzter Satz) feilgeboten werden, oder wer unter gleicher Voraussetzung verbotswidrig
erlangte Vogel-Eier oder -Nester ankauft, ist nach Art. 40 des Landespolizeistrafgesetzes
vom 27. Dezember 1871 strafbar und hat auf Verlangen der Polizeibehörde die ge—
fangenen Vögel in Freiheit zu setzen. Der gleichen Strafbestimmung unterliegt ferner,
wer während der in §. 3 Abs. 1 des Reichsgesetzes für die Vögel festgesetzten Schonzeit
d. h. in der Zeit vom 1. März bis zum 15. September Hunde oder Katzen im Walde oder
auf freiem Felde umherschweifen läßt.
Stuttgart, den 29. November 1892.
Schmid. Riecke. —