Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Befugnise der Aichämter. Vom 10. Dezember 1892. 
Die Befugnisse des Aichamts Crailsheim sind auf die Aichung von Flüssigkeits- 
maßen aus Glas ausgedehnt worden. 
Stuttgart, den 10. Dezember 1892. 
Schmid. 
bekanntmachung des Finanzministeriums, 
betreffend die Zollbehandlung der Einfuhren aus Spanien. Vom 5. Dezember 1892. 
Die im Reichsanzeiger vom 29. November d. J. Nr. 283 erschienene Bekannt- 
machung des Reichskanzlers wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 5. Dezember 1892. 
Riecke. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund des Gesetzes, betreffend die Anwendung der für die Einfuhr nach Deutschland 
vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen gegenüber den nicht meistbegünstigten 
Staaten, vom 24. November 1892 (Reichs-Gesetzbl. S. 1039) hat der Bundesrath beschlossen, daß die 
für die Einfuhr nach Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen 
den spanischen Boden= und Industrie-Erzeugnissen für die Zeit vom 1. Dezember d. J. bis ein- 
schließlich 31. März 1893 zugestanden werden. 
Berlin, den 29. November 1892. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers: 
von Boetticher. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Ehr. Scheufele).
	        
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