Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Hülfsbeamte  der  Staatsanwaltschaft  im  Sinne  des  §.  153  des  Reichs-Gerichtsverfassungsgesetzes.
  Königliche  Verordnung  vom  27.  Juli  1892.  321.

Durchfuhr  lebenden  Rindviehs  aus  Oesterreich-Ungarn.  Verfügung  des  Ministeriums
des  Innern  vom  3.  August  1892.  370.

Betriebsordnung  für  die  Haupteisenbahnen  Deutschlands,  Bestimmungen  über  die  Befähigung
von  Eisenbahnbetriebsbeamten,  Signalordnung  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands,  Normen
für  den  Bau  und  die  Ausrüstung  der  Haupteisenbahnen  Deutschlands,  Bahnordnung  für
die  Nebeneisenbahnen  Deutschlands.  Verfügung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  vom  25.  August  1892.  379.

Durchfuhr  lebenden  Viehs  aus  Italien.  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern  vom
20.  September  1892.  489.

Betriebsordnung  für  die  Haupteisenbahnen  Deutschlands.  Verfügung  des  Ministeriums
des  Innern  vom  31.  Oktober  1892.  501.

Ausführungsbestimmungen  zu  der  Betriebsordnung  für  die  Haupteisenbahnen  Deutschlands
  2c.  Verfügung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für
die  Verkehrsanstalten,  vom  7.  November  1892.  552.

Vollziehung  der  Landesfeuerlöschordnung.  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern
vom  18.  November  1892.  570.

Der  Schutz  von  Vögeln.  Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen  vom
29.  November  1892.  591.

Vorschriften  für  die  Sicherheit  der  Bodenseeschiffohrt.  Königliche  Verordnung  vom
12.  Dezember  1892.  593.

s.  a.  Aichwesen,  Cholera,  Krankenversicherung.

Post=  und  Portowesen.  Portofreiheit  der  Sendungen  von  Rahegehältern  2c.  der  Militärpensionäre.
  Verfügung  des  Kriegsministeriums  vom  5.  Jonnar  1892.  15.

Ausgabe  einer  neuen  Württembergischen  Postordnung.  Verfügung  des  Ministeriums  der

auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  vom  27.  Juni  1892.  197.
Prüfungen.  Staatsprüfungen  im  Baufache.  Königliche  Verordnung  vom  13.  April  1892.  149.

Vorprüfung,  mathematisch-naturwissenschaftliche,  an  der  Technischen  Hochschule  in  Stuttgart,
  für  Kandidaten  des  Hochbau-,  Bauingenieur=  und  Maschineningenieurfachs.  Verfügung
  des  Ministeriums  des  Kirchen=  und  Schulwesens  vom  10.  Mai  1892.  162.

Vornahme  der  ersten  Staatsprüfung  im  Hochbau-,  Bauingenieur=  und  Maschineningenieurfache.
  Verfügung  der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung
für  die  Verkehrsanstalten,  des  Innern  und  der  Finanzen  vom  13.  Juni  1892.  171.

Vornahme  der  zweiten  Staatsprüfung  im  Hochbau-,  Bauingenieur=  und  Maschineningenieurfache.
  Verfügung  derselben  Ministerien  vom  13.  Juni  1892.  182.

Dienstprüfungen  im  Departement  der  Finanzen.  Königliche  Verordnung  vom  16.  Juli
1892.  305.

Vorschriften  über  die  Annahme,  Ausbildung  und  Prüfung  der  Anwärter  für  den  niederen
Eisenbahn=  und  Telegraphendienst.  Verfügung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  vom  7.  November  1892.  552.